SIE MÖCHTEN UNS UNTERSTÜTZEN?​

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Projekte für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen für mehr Integration und soziale Teilhabe.

Spenden fließen nicht in das Stiftungsvermögen ein, sondern werden zu 100% den Projekten zugeführt.

Mit Ihrer Spende können Sie die laufende Arbeit unserer Stiftung, ein besonderes Projekt oder eine Aktion fortlaufend, regelmäßig oder einmalig unterstützen.

Wir freuen uns über eine Spende von Ihnen auf folgendes Konto:

(Sie erhalten auf Wunsch eine Spendenbescheinigung. Bis zu einer Spende von 200 € ist der Kontoauszug ausreichend.)

Kontoname: 

Stiftung Löwenbrücke Braunschweig

IBAN: DE78 2699 1066 1807 1100 00

BIC: GENODEF1WOB

 

ZUSTIFTUNGEN

Durch eine Zustiftung wird das Vermögen unserer Stiftung erhöht. Die Zustiftung fließt dem Grundstockvermögen zu und darf nicht verbraucht werden. Sie trägt dazu bei, die Erträge unserer Stiftung nachhaltig zu vergrößern.

Als Zustiftungen kommen neben Geldzuwendungen auch beispielsweise Immobilien in Frage.

Der Zustifter erhält eine Zuwendungsbescheinigung, um seine steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.

ERBSCHAFTEN

In einem Testament können auch soziale Organisationen bedacht werden. Durch Ihren letzten Willen können Sie Projekte der Löwenbrücke Braunschweig fördern, die Menschen mit Beeinträchtigung zugutekommen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Menschen mit Beeinträchtigung mit Ihrem Testament zu unterstützen. Sie können die Löwenbrücke Braunschweig beispielsweise als Erben und in einem Behindertentestament als Nacherben einsetzen oder ihr ein Vermächtnis zukommen lassen.

STIFTUNGSPATENSCHAFTEN

Werden Sie privat mit Ihrem Namen oder mit Ihrem Unternehmen Stiftungspartner und unterstützen Sie unsere Arbeit und unser Förderanliegen regelmäßig.
Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.


Vorstand 

Stiftung Löwenbrücke Braunschweig